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An dieser Stelle soll künftig der Mast stehen. Der Neumarkter Erich Altenburg fürchtet um den Wert seines Grundstücks. Foto: je

Klageverfahren gegen BOS-Mast

Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit hat sich bisher verzweifelt gewehrt, den vorgesehen BOS-Mast am südlichen Ortseingang zuzulassen.
Die zuständigen Behörden haben das notwendige gemeindliche Einvernehmen zu der Baumaßnahme ersetzt. In seiner öffentlichen Sitzung am 9. November 2011 hat der Bau- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen, gegen diese Einvernehmensersetzung Klage zu erheben, soweit die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme zusagt.
Diese Zusage hat die Stadt nun erhalten und einen Rechtsanwalt zur Rechtsvertretung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht beauftragt. Die Verhandlung der Klage findet am 13. März in München statt.
Der Bau- und Umweltausschuss habe sich die Entscheidung zur Klageerhebung nicht leicht gemacht. Zum einen werde die Notwendigkeit einer sicheren Verbindung der Einsatzkräfte für sehr notwendig gesehen, anderseits nehme der Bau- und Umweltausschuss aber auch die Befürchtungen und Ängste der anliegenden Anwohner sehr ernst. Man wolle sich nicht vorwerfen lassen, nicht alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft zu haben.