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Umzugskosten absetzen

Angesichts der hohen Benzinpreise überlegen viele Angestellte, durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger zur Arbeit zu pendeln. Dann wirkt es sich zusätzlich nicht mehr so belastend auf den Geldbeutel aus, dass über die Entfernungspauschale zumeist nur ein Teil der Fahrkosten pauschal berücksichtigt werden. Auch Selbstständige können den Aufwand für einen geschäftlich verursachten Umzug gewinnmindernd als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie sich näher an ihrem Betrieb oder den Büros der Geschäftsleitung ein neues Zuhause suchen. Wer rein privat einen Wohnungswechsel vollzieht, geht ebenfalls nicht leer aus und kann jährlich bis zu 4.000 Euro haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Erfolgt der Wechsel aus Gesundheitsgründen, sind außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Wer hingegen am Beschäftigungsort zunächst nur eine Zweitwohnung nimmt, ohne den Hauptwohnsitz aufzugeben, begründet damit regelmäßig eine doppelte Haushaltsführung.