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Rechte für Eltern und Großeltern:

Streit um den Umgang mit dem Enkel

Ein harmonisches Familienleben – wer wünscht sich das nicht? Doch gerade bei den Ansichten über die richtige Erziehung kann es zwischen Eltern und Großeltern zu Konflikten kommen. Verweigern die Eltern Oma und Opa dann auch noch den Umgang mit ihrem geliebten Enkel, kann für diese eine Welt zusammenbrechen. Welche Rechte Eltern und Großeltern haben, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient“. Aber: Eltern haben den Erziehungsvorrang und das Recht, den Großeltern den Umgang zu verweigern. Da der Begriff der „Kindeswohldienlichkeit“ nicht klar definiert ist, kommt es vor Gericht somit stark auf den jeweiligen Einzelfall an, ob den Großeltern das Umgangsrecht zu- oder abgesprochen wird. Dabei wird z. B. in Betracht gezogen, ob die Kontrahenten noch in der Lage sind, das Kind aus ihrem Streit herauszuhalten. Ein Konflikt reicht meist nicht aus, um den Großeltern das Umgangsrecht abzusprechen. Bei einem völlig zerrütteten Verhältnis zu den Eltern, Versuchen massiver Einflussnahme auf die Erziehung oder gar dem Bestreben, den Eltern ihre Kinder zu entziehen, sieht die Sache jedoch anders aus. Und: Den Nachweis zum Kindeswohl müssen die Großeltern führen. Oma und Opa haben größere Chancen auf den Zuspruch, wenn der Kontakt zum Nachwuchs noch nicht lange abgebrochen ist und sie eine bestehende enge Bindung zum Enkel nachweisen können. Wer bei andauernden Streitigkeiten den Gang vor Gericht vermeiden möchte, kann auch außergerichtliche Hilfe in Form einer Mediation in Anspruch nehmen. Die Beteiligten können mit Hilfe eines Mediators selbst einen gerechten Ausgleich finden und entscheiden auch gemeinsam über die dazu erforderlichen Mittel.


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